Bildungsurlaub: Bezahlte Freistellung für Ihre Weiterbildung
Urlaub für Ihre berufliche Weiterentwicklung
In Deutschland wird die außerbetriebliche Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Rahmen eines Bildungsurlaubs gefördert. Dabei erhalten Sie im Rahmen einer bezahlten Freistellung bis zu 10 Tage am Stück, um Weiterbildungen für Ihre persönliche Weiterentwicklung zu besuchen.
Jedes Bundesland hat dabei eigene Bezeichnungen, teils auch gesonderte Zugangsvoraussetzungen für die Gewährung des Bildungsurlaubs. Einzige Ausnahme sind die Bundesländer Sachsen und Bayern: Beide Länder haben zum derzeitigen Stand (Mai 2022) keine gesonderte gesetzliche Grundlage erlassen. Den Unternehmen in beiden Bundesländern ist es natürlich freigestellt, trotzdem Bildungsfreistellungen zu ermöglichen. Fragen Sie dazu im Zweifel direkt bei Ihrer Führungskraft nach.
Laut DGB nehmen nur rund ein bis zwei Prozent der Antragsberechtigten einen Bildungsurlaub in Anspruch. Das liegt zum Teil daran, dass die Weiterbildungsmaßnahme kaum bekannt ist und zum Teil daran, dass Unternehmen selten von sich aus darauf hinweisen.
Sie sind berechtigt für einen Bildungsurlaub bzw. eine Bildungskarenz und möchten dies mit einem Kurs bei Webmasters Fernakademie in Anspruch nehmen? Dann nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt mit uns aus, um Sie umfassend zu beraten und alle Voraussetzungen zu klären: +49 (0)911 49 52 23-0 (Mo–Do: 9–17 Uhr und Fr: 9–13 Uhr).
Kursideen für den Bildungsurlaub
Bildungszeiten sind ausdrücklich nicht an die aktuelle Tätigkeit gebunden. Sie können sich frei für Themen entscheiden, die
- nichts mit Ihrem erlernten Beruf zu tun haben,
- keinen Bezug zu einem vorangegangenen Studium aufweisen und
- nicht ausdrücklich mit Ihrer derzeitigen Jobbeschreibung verknüpft sind.
Die Bandbreite an förderfähigen Weiterbildungsangeboten ist groß. Da die Bildungsfreistellung ausdrücklich für die persönliche Weiterbildung gedacht ist, können die Angebote unter anderem folgende Themengebiete abdecken:
- Sprachreisen,
- IT-Kurse,
- EDV-Angebote,
- Coachingangebote für Führungskräfte,
- Persönlichkeitsseminare,
- Kurse zu gesunder Ernährung,
- Künstlerische Entfaltung, Kunsthandwerk und Handwerk,
- Naturschutz, Ökologie und Nachhaltigkeit.
Die Weiterbildungsanbieter müssen im jeweiligen Bundesland anerkannt sein, um förderfähig zu sein. Teilweise sind Angebote wie Sprachreisen auf das europäische Ausland beschränkt. NRW akzeptiert nur Sprachlernangebote, die in einem Umkreis von 500 km von der Landesgrenze aus stattfinden. Bremen akzeptiert im Rahmen der Bildungsfreistellung ausschließlich europäische Sprachen ohne einschränkende Vorgaben für den eigentlichen Seminarort.
Generell ist es inzwischen auch möglich, rein digitale Angebote als Bildungsurlaub zu buchen. Entsprechende Zertifizierungen für die Anerkennung muss der Seminaranbieter nachweisen.
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Sie können Bildungsurlaub beantragen, wenn Sie
- sozialversicherungspflichtig angestellt sind,
- seit mindestens sechs Monaten bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind,
- Ihr Arbeitsort nicht in Bayern oder Sachsen liegt und
- Ihr Betrieb nicht unter die Kleinstbetriebsregelung fällt.
Die Grenze für Kleinstbetriebe liegt je nach Bundesland bei Firmen mit weniger als fünf beziehungsweise zehn Mitarbeitenden. Zusätzlich gibt es bundeslandabhängig Regelungen, wie viele Mitarbeitende in der Firma pro Jahr Bildungsurlaub in Anspruch nehmen können.
Wichtig: Das jeweilige Landesgesetz ist für die Beantragung maßgeblich. Arbeiten Sie bundeslandübergreifend, ist Ihr schwerpunktmäßiger Arbeitsort ausschlaggebend. Je nach persönlicher Situation kann das zugleich Ihr Wohnort sein (Homeoffice) oder der Sitz des Arbeitgebers beziehungsweise der Haupt-Einsatzort, wenn Sie in einer Arbeitnehmerüberlassung angestellt sind.
Abhängig vom Bundesland sind Studierende dualer Studiengänge und Auszubildende unter Umständen ebenfalls berechtigt, Bildungsurlaub zu nehmen. Ob und in welchem Umfang Landesbeamte Bildungsurlaub beantragen können, regelt das jeweilige Landesgesetz im Detail.
Keinen generellen, gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung haben: Hausfrauen/-männer, Personen ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowie Selbstständige.
Wer trägt die Kosten für die Bildungsfreistellung?
Die Aufteilung der Kosten ist gesetzlich klar geregelt:
- Die Lohnkosten trägt der Betrieb,
- die Seminarkosten der Beschäftigte.
Das Unternehmen stellt den Mitarbeitenden bei vollem Gehaltsbezug frei. Im Gegenzug trägt der Mitarbeitende die Seminar- oder Fortbildungskosten. Das gilt auch für anfallende An- und Abreise- sowie Übernachtungskosten. Bildungsurlaub darf nicht vom regulären Erholungsurlaubsanspruch abgehen, d. h. die 5 beziehungsweise 6 Tage pro Jahr/10 Tage alle zwei Jahre dürfen nicht zulasten der Erholung des Mitarbeitenden gehen.
In die Kostenrechnung sollte deshalb auch der Arbeitsausfall miteinfließen. Kann Ihr Unternehmen für diesen Zeitraum auf Ihre Arbeitskraft verzichten? Gibt es eventuell Zeiträume, die sich besonders gut für eine Bildungsfreistellung eignen, weil sich die Auftragslage saisonal verschlechtert? Dann lässt sich das als Argument für die Bildungsfreistellung verwenden. Von Ihrer persönlichen Weiterentwicklung profitiert auf lange Sicht letztlich auch der Betrieb!
Tipp
Leider gibt es in Bayern, wo unser Unternehmen ansässig ist, keine gesetzliche Regelung für Bildungsurlaub, und es ist uns nicht möglich, unsere Kursangebote in allen Bundesländern, in denen es gesetzlich geregelten Bildungsurlaub gibt, einzeln anerkennen zu lassen. Selbstverständlich kann Ihr Unternehmen Sie aber für eine Weiterbildung bei uns freiwillig freistellen, und viele Unternehmen tun dies auch gerne. Sprechen Sie Ihr Unternehmen einfach mal darauf an.
Wir führen alle Weiterbildungen im Fernunterrichtsmodell durch und verfügen entsprechend über die Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) mit der Zulassungsnummer 7253612c beziehungsweise 7372820 (Weiterbildung zum Datenschutzbeauftragten).
Lassen Sie sich in einem kostenlosen Informationsgespräch von uns beraten, welche Weiterbildungen für Sie infrage kommen.
Bildungsurlaub auf einen Blick
Bundesland |
Bezeichnung |
Umfang Freistellung |
Betriebs-größen-Klausel |
Anspruch für Landesbeamte, Azubis, Studierende |
Weiterführende Informationen |
---|---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg |
Bildungszeit |
5T/Jahr |
kein Anspruch bei < 10 Beschäftigten |
LB: Ja Studierende dualer Studiengänge: ja (5T/Ausbildung) |
|
Bayern |
Kein gesetzlicher Anspruch |
||||
Berlin |
Bildungszeit |
10T/alle 2 Jahre |
|
Azubis: ja |
|
Brandenburg |
Bildungsfreistellung |
10T/alle 2 Jahre |
|
Azubis: ja |
|
Bremen |
Bildungszeit |
10T/alle 2 Jahre |
|
Azubis: ja |
|
Hamburg |
Bildungsurlaub |
10T/alle 2 Jahre |
|
Azubis: ja |
|
Hessen |
Bildungsurlaub |
5T/Jahr |
|
Azubis: ja (Themen zu pol. Bildung) |
|
Mecklenburg-Vorpommern |
Bildungsfreistellung |
5T/Jahr |
|
LB: ja (ohne Lohnerstattung) |
|
Niedersachsen |
Bildungsurlaub |
5T/Jahr |
|
|
|
Nordrhein-Westfalen |
Bildungsurlaub |
5T/Jahr |
kein Anspruch bei < 10 Beschäftigten |
Azubis: ja (Themen zu pol. Bildung) |
|
Rheinland-Pfalz |
Bildungsfreistellung |
10T/alle 2 Jahre Achtung: In RLP kein gesetzlicher Anspruch bei reinen Onlinekursen |
kein Anspruch bei < 5 Beschäftigten |
Azubis: ja (Themen zu pol. Bildung) |
|
Saarland |
Bildungsfreistellung |
6T/Jahr |
|
LB: ja |
|
Sachsen |
Kein gesetzlicher Anspruch |
||||
Sachsen-Anhalt |
Bildungsfreistellung |
5T/Jahr |
kein Anspruch bei < 5 Beschäftigten |
Azubis: ja |
|
Schleswig-Holstein |
Bildungsfreistellung |
5T/Jahr |
|
LB: ja |
|
Thüringen |
Bildungsfreistellung |
5T/Jahr |
kein Anspruch bei < 5 Beschäftigten |
LB: ja |