Fördermöglichkeit für berufliche Weiterbildung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD): Einstieg in den zivilen Arbeitsmarkt
Der BFD hilft Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit (SaZ) und freiwillig Wehrdienstleistenden (FWDL) sich auf das Berufsleben nach ihrer Dienstzeit vorzubereiten. Erste Voraussetzung für eine Förderung ist immer eine Beratung durch den BFD. Interessenten erarbeiten mit ihrem zuständigen BFD-Berater ein berufliches Eingliederungsziel und einen individuellen Förderungsplan. Darin werden alle zum Erreichen des Berufsziels nötigen Schritte schriftlich fixiert.
Ein gesetzlicher Förderungsanspruch entsteht ab einer Verpflichtungszeit von vier Jahren, aber auch FWDL und Soldaten mit einer kürzeren Verpflichtungszeit werden vom BFD unterstützt. Ein SaZ mit vier Jahren Dienstzeit kann zum Beispiel für bis zu zwölf Monate auf BFD-Leistungen mit einer Kostenobergrenze von 5000 Euro rechnen. Bei mindestens zwölf Jahren bei der Bundeswehr gibt es eine Förderungsdauer von bis zu 60 Monaten und Leistungen in Höhe von maximal 21.000 Euro.
Schon während der Dienstzeit können sich Berufsoffiziere und Zeitsoldaten über berufliche Fortbildungen auf ihre zivile Karriere vorbereiten. Sind die internen Maßnahmen des BDF dazu nicht geeignet, können auch Fortbildungen bei externen Anbietern wie der Webmasters Fernakademie gefördert werden – sofern keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen.
Durch die zeitliche Flexibilität und individuelle Stundenpläne sind die Weiterbildungen der Webmasters Fernakademie gut geeignet. Denn Sie bleiben als Soldat flexibel, haben also die Möglichkeit, Ihren Dienst zu leisten und gleichzeitig etwas für Ihre berufliche Zukunft zu tun.