
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten deiner beruflichen Weiterbildung
Steuern sparen: Weiterbildung ist abzugsfähig
Du hast Pech und kannst keine Zuschüsse zu deiner beruflichen Fortbildung erhalten? Dann bleibt immer noch die Möglichkeit, die Kosten von der Steuer abzusetzen. Dazu muss die Weiterbildung aber eine berufliche Relevanz haben. Bei Software-Schulungen wird das Finanzamt im allgemeinen großzügig sein. Wenn du als Schlosser einen Yoga-Kurs absetzen möchtest, hast du dagegen schlechte Karten (der bringt dir höchstens einen Bonus bei der Krankenkasse).
Neben den Kurs- und Prüfungsgebühren kannst du Fahrtkosten und evtl. Kosten für Verpflegung und Übernachtung geltend machen. Die musst du auch tatsächlich nachweisen können. Du benötigst also Quittungen und Belege, um diese dem Finanzamt vorlegen zu können.
Tipp:
Bei uns fallen weder Fahrt- noch Übernachtungskosten an, da du alle Kurse und Prüfungen bequem von zuhause aus absolvieren kannst.