Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung
Steuern sparen: Weiterbildung ist abzugsfähig
Sie haben Pech und können keine Zuschüsse zu Ihrer beruflichen Fortbildung erhalten? Dann bleibt immer noch die Möglichkeit, die Kosten von der Steuer abzusetzen. Dazu muss die Weiterbildung aber eine berufliche Relevanz haben. Bei Software-Schulungen wird das Finanzamt im allgemeinen großzügig sein. Wenn Sie als Schlosser einen Yoga-Kurs absetzen wollen, haben Sie dagegen schlechte Karten (der bringt ihnen höchstens einen Bonus bei der Krankenkasse).
Neben den Kurs- und Prüfungsgebühren können Sie Fahrtkosten und evtl. Kosten für Verpflegung und Übernachtung geltend machen. Die müssen Sie auch tatsächlich nachweisen können. Sie brauchen also Quittungen und Belege, um diese dem Finanzamt vorlegen zu können.
Tipp:
Bei uns fallen weder Fahrt- noch Übernachtungskosten an, da Sie alle Kurse und Prüfungen bequem von zuhause aus absolvieren können.