Fördermöglichkeit für berufliche Weiterbildung per Bildungsscheck
Bildungsscheck: Finanzspritzen von den Ländern
Eine Reihe von Bundesländern haben eigene Fördermodelle zur beruflichen Weiterbildung im Angebot. Sie laufen unter Stichworten wie Weiterbildungsscheck, Weiterbildungsbonus oder auch einfach nur Bildungsscheck und werden oft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gezahlt. Um einen Anspruch auf Förderung zu haben, müssen Sie im entsprechenden Land wohnen oder arbeiten. Eine Auswahl in Stichpunkten finden Sie untenstehend.
Mehr zum Thema gib es über das InfoWeb Weiterbildung .
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Baden-Württemberg: ESF-Fachkurs
- Förderung von beruflichen Anpassungsfortbildungen, welche die fachliche Qualifikation der Teilnehmer verbessern.
- Überbetrieblich, 8 bis 240 Unterrichtseinheiten innerhalb 12 Monaten.
- Zuschuss zwischen 30 und 70 % der Kursgebühren – je nach Alter und Qualifikation. Unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Infos im Netz auf www.esf-bw.de .
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Brandenburg: Bildungsscheck Brandenburg
Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, die unabhängig vom Arbeitsplatz sind – mit einem individuellen Bildungsziel. Die Kosten inkl. Prüfungsgebühren müssen über 1.000 Euro betragen. Zuschuss bis zu 50 % der Gesamtausgaben, höchstens aber 3.000 Euro. Gültig nur noch bis Ende 2020. Geförderte Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2021 beendet sein.
Infos im Netz über die ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg) .
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Bremen: Bremer Weiterbildungsscheck
- Finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen mit Bezug zum Berufsleben. Übernahme von bis zu 50 % der Kursgebühren (bei Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung bis zu 70 %) – höchstens aber 500 Euro pro Scheck.
- Voraussetzung: Beratungsgespräch bei der Arbeitnehmerkammer oder Handelskammer.
Infos im Netz über die kostenlose Weiterbildungsberatung .
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Hamburg: Hamburger Weiterbildungsbonus 2020
Verschiedene Modelle u. a. für Geringqualifizierte, Aufstocker, Selbstständige und Kreative. Förderung von bis zu 2000 Euro; nur für Weiterbildungen mit einem Wert von über 250 Euro. Pro Person kann der Bonus alle zwei Kalenderjahre beantragt werden.
Infos im Netz unter weiterbildungsbonus.net .
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Hessen: Qualifizierungsscheck
Förderung von versicherungspflichtig Beschäftigten ohne beruflichen Abschluss bzw. einem länger als vier Jahre zurückliegenden Berufsabschluss außerhalb ihrer ausgeübten Tätigkeit. Mindestalter 27 Jahre. Zuschuss von 50 % der Kosten für Maßnahmen zwischen 1.000 Euro bis 4.000 Euro.
Infos im Netz unter proabschluss.de .
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Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck
Förderung vor allem von Geringqualifizierten und Berufsrückkehrern. Berücksichtigt werden Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro (bei gemeinsam Veranlagten 60.000 Euro). Zuschuss zu Fortbildungen mit einer Kursgebühr von mindestens 500 Euro. Zuschuss von 50 % der Kosten, maximal 500 Euro.
Infos im Netz unter bildungsscheck.nrw.de .
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Rheinland-Pfalz: QualiScheck
Förderung von berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen für abhängig Beschäftigte und Berufsrückkehrer. Übernommen werden 60 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, maximal aber 600 Euro pro Person.
Infos im Netz unter esf.rlp.de/qualischeck/ .
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Sachsen: Weiterbildungsscheck individuell
Angebot an alle, die sich beruflich weiterbilden wollen. Zuschuss von 50 bis 80 % für Weiterbildungen, die mindestens 1.000 Euro kosten. Bei Kosten ab 2.600 Euro müssen zwei Vergleichsangebote einholt werden. Die Fortbildung darf nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt oder mitfinanziert werden. Antrag über die Sächsische Aufbaubank.
Infos im Netz über bildungsmarkt-sachsen.de .
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Sachsen-Anhalt: Weiterbildung direkt
Förderung von Fortbildungen mit Gesamtkosten von über 1000 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt von unter 4.575 Euro sowie Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III. Zuschuss je nach Einkommen 60 % bis 90 %.
Infos im Netz über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt .
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Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus
Einmaliger Zuschuss von 50 % zu Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte, Azubis, Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberuflern. Maximal 1.500 Euro. Die Förderperiode endet mit dem Jahr 2020.
Infos im Netz über die Landesregierung Schleswig-Holstein .
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Thüringen: Weiterbildungsscheck
Förderung von individuellen Weiterbildungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in einem Thüringer Unternehmen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 bis 40.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 bis 80.000 Euro). Der Kurs muss im Zusammengang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen und berufsbegleitend durchgeführt werden. Kostenübernahme von bis zu 1.000 Euro – jedoch nur, wenn keine andere Fördermöglichkeit besteht.
Infos im Netz über die GFAW Thüringen .