Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf den Punkt gebracht: Modul Online-Recht aktualisiert

Mittwoch, 06. Juni 2018 um 11:21 von Robert von Heeren in Aktuelles
Die Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) ist eigentlich seit zwei Jahren gültig, allerdings trat sie aufgrund einer Übergangsfrist erst zum 25. Mai 2018 endgültig in Deutschland in Kraft. Seitdem wird viel über dieses umfangreiche Gesetzeswerk geschrieben und gesprochen. Viele Unternehmen (und auch Privatpersonen) haben sich praktisch »in letzter Sekunde« mit dem 11 Kapitel umfassenden Werk auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass viele Unternehmensbereiche von der Verordnung betroffen sind und im Hinblick auf die Einhaltung des neuen Datenschutzrechts online und offline einiges zu überprüfen und anzupassen ist. So muss beispielsweise geprüft werden, wie personenbezogene Daten bisher erfasst und gespeichert wurden und ob dafür auch schriftliche Einwilligungen der Betroffenen vorhanden sind.
Gleichzeitig werfen einige Formulierungen der DSGVO im Detail Fragen auf, die ohne einschlägige Fachberatung kaum beantwortet bzw. geklärt werden können. Und über manche Details wie z. B. im Bereich der kommerziellen Fotografie rätseln sogar Fachanwälte und Experten – manches wird wohl erst durch die Rechtsprechung der nächsten Monate und Jahre endgültig geklärt werden. Entsprechend groß ist die Unsicherheit und die Angst vor Abmahnungen, unangenehmen Datenschutzkontrollen der Behörden und möglicherweise hohen Bußgeldern.
Rechtsanwalt Michael Rohrlich berät schon seit einiger Zeit in Fragen DSGVO und hat aus diesem Anlass die Lektion zum Datenschutzrecht im Modul Online-Recht komplett überarbeitet. Dabei ist es ihm gelungen, die komplizierte Materie auch für Laien verständlich und übersichtlich auf den Punkt zu bringen: Das beginnt mit einer Klärung der wichtigsten neuen Begriffe und Prinzipien der Datenschutzgrundverordnung wie z. B. dem »Verbot mit Erlaubnisvorbehalt« und dem »Accountability-Prinzip« und führt über eine Auflistung der neuen Rechte von Betroffenen und Pflichten von Unternehmen hin zu einer detaillierten Besprechung der Frage, wer einen Datenschutzbeauftragten (DSB) haben muss und welche Aufgaben er oder sie hat. Anschließend erklärt Rohrlich was ein »Verarbeitungsverzeichnis« ist und wie es erstellt werden sollte. Ganz wichtig für Websitebetreiber: Auch für die Online-Datenschutzerklärung gibt es viele neue Anforderungen, auf die der Autor ebenfalls in einem eigenen Abschnitt »Datenschutzhinweise« konkret eingeht.
Wir freuen uns über die Aktualisierung des Lernbuches und Curriculums, welches zentraler Bestandteil unserer Fernkurse
- Fernstudium: »Diploma in Digital Marketing«
- Weiterbildung zum zertifizierten Social Media Manager
- Weiterbildung zum zertifizierten Web-Projektmanager
ist und bedanken uns bei Herrn Rohrlich für die zeitnahe und kompetente Aktualisierung!
Tags: Online-Recht , datenschutzgrundverordnung , DSGVO , eu-dsgvo , recht , internetrecht , Datenschutz , datenschutzerklärung