Web-Analyse DSGVO-konform einsetzen: Modul Google Analytics aktualisiert

Montag, 25. Juni 2018 um 16:42 von Thorsten Schneider in Aktuelles
Web-Analyse ist ein wichtiges Werkzeug, um z. B. die Leistung und Zielerreichung von Online-Marketing-Kampagnen zu überprüfen sowie Schwachstellen und Optimierungspotenziale einer Online-Präsenz aufzuspüren. Damit dies überhaupt möglich ist, werden auf Websites oder Onlineshops per sog. Tracking möglichst viele Zugriffsdaten erhoben, die dann an Web-Analyse-Tools wie beispielsweise Google Analytics übertragen und mit deren Hilfe ausgewertet werden.
Doch wie steht es dabei mit dem Datenschutz?
Diese Frage beschäftigt die Datenschützer schon seit einigen Jahren. Aus Web-Analyse-Sicht scheint die Antwort auf diese Frage zunächst einfach: Beim Tracking werden in der Regel nur anonyme Zugriffsdaten aggregiert und ausgewertet, ohne dass dabei ein Personenbezug hergestellt werden kann. Tatsächlich ist aber allein schon die Tatsache, dass beim Einsatz von Tracking-Skripts die IP-Adresse der Website-Besucher erfasst wird, aus Datenschutzsicht unzulässig. Denn anhand der IP-Adresse kann (zumindest theoretisch) ein Personenbezug hergestellt werden. Noch komplizierter wird es, wenn Tracking in personalisierten Bereichen z. B. bei Onlineshops eingesetzt wird: Hier können Web-Analyse-Daten u. U. relativ einfach mit personenbezogenen Daten verknüpft werden. Betreiber von Web-Analyse-Tools wie beispielsweise Google reagierten bereits vor einigen Jahren auf diese und andere datenschutzrechtliche Bedenken und Forderungen: Man einigte sich mit den Datenschutzbehörden auf entsprechende Maßnahmen, damit diese Tools weiterhin datenschutzkonform eingesetzt werden können.
Im Zuge der am 25. Mai 2018 verbindlich gewordenen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt es jedoch einige wichtige Änderungen und Neuerungen im Datenschutzrecht, die auch die Web-Analyse betreffen und derzeit viele verunsichern.
Mancher Website-Betreiber oder Unternehmer fragt sich: Kann ich Web-Analyse-Tools wie beispielsweise Google Analytics überhaupt noch datenschutzkonform nutzen und wenn ja wie?
Robert von Heeren hat die Weiterbildung zum Webanalysten mit Google Analytics und Google Tag Manager im Hinblick auf das neue Datenschutzrecht der DSGVO vollständig überarbeitet und aktualisiert. Dabei geht er auf alle für die Web-Analyse relevanten Regelungen der DSGVO ein und zeigt, welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen, damit Website-Betreiber weiterhin Web-Analyse-Tools wie z. B. Google Analytics DSGVO-konform einsetzen können.
Folgende Themen werden dabei ausführlich erläutert:
- Die IP-Adresse als personenbezogenes Datum: technische Hintergründe; Historie und aktueller Stand der Diskussion
- Web-Analyse & Datenschutz: die aktuelle Rechtslage gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Welche Rolle spielen Cookies in der Web-Analyse und im Datenschutz?
- Bevorstehende Aktualisierung der ePrivacy- und Cookie-Richtlinie
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Google Analytics DSGVO-konform nutzen — mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu notwendigen Maßnahmen und verschiedenen Implementierungsmethoden über Google Analytics oder Google Tag Manager
Wir freuen uns über die Aktualisierung des Lernbuches und Curriculums, welches derzeit Bestandteil folgender Fernkurse ist:
- Fernstudium: »Diploma in Digital Marketing«
- Fernlehrgang: »Zertifizierter SEM-Manager & Web-Analyst«
Tags: web-analyse , web-analytics , google analytics , google tag manager , DSGVO , datenschutzgrundverordnung